Ein Fahrschüler hat zu Recht eine Strafanzeige gegen diesen Vermieter erstattet, da es in 12 Monaten nicht möglich war in dieser Wohnung sich zumindest während der Ausbildung sich aufzuhalten. Ersterer hat jedoch weitgehend an Bedeutung verloren, da das Wiener Abkommen vor allem von europäischen Ländern unterzeichnet und ratifiziert wurde. Aber https://michaelb210oam4.blogs100.com/profile